Die sogenannte "24 Stunden Seniorenbetreuung zuhause", was ist das?
Welche Aufgaben darf die Betreuungskraft übernehmen?
Was also können Betreuungskräfte aus dem Ausland leisten? Ihre Aufgaben umfassen unterstützende Haushaltstätigkeiten wie Kochen, Waschen, Putzen, Einkaufen oder leichte Gartenarbeiten. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Aufgabenbereiche der ausländischen Haushaltshilfe im Vorfeld genau besprochen und im Vertrag festhalten werden.
Wie hoch sind die Kosten?
In der Regel liegen die monatlichen Kosten zwischen 2000 und 3000 Euro. Je nach Beschäftigungsmodell können neben den Lohnkosten auch Kosten für die An- und Abreise der Betreuungskraft, für Vermittlungsgebühren, Unterkunft und Verpflegung anfallen.
Wie kann ich eine ausländische Betreuungskraft privat suchen?
So wird's gemacht: Starten Sie die Suche nach einer ausländischen Betreuungskraft, indem Sie zunächst ein Konto auf AuPair.com erstellen. Dann geben Sie Ihre Suchkriterien ein. Sie sollten Ihre Suche zunächst auf Bewerber aus der EU und der EFTA beschränken, denn Betreuungspersonen aus sogenannten Drittstaaten außerhalb der EU erhalten leider nur sehr selten eine Arbeitserlaubnis für einen Privathaushalt.
Schritt für Schritt:
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Finden Sie eine Betreuungsperson ansprechend? Nehmen Sie Kontakt auf! Vereinbaren Sie ein Videogespräch, um sich kennenzulernen. Sprechen Sie über ihre Vorstellungen, Ihr finanzielles Angebot, die Wohnsituation und weitere Details. Beide Seiten müssen sich einen Eindruck verschaffen und prüfen, ob die Erwartungen erfüllt werden. Nehmen Sie sich Zeit für das Kennenlernen, denn das Zusammenleben mit der Betreuungskraft soll ja langfristig gut funktionieren.
Auch die Deutschkenntnisse sollten Sie unbedingt in dem persönlichen Gespräch überprüfen und überlegen, ob diese für die tägliche Kommunikation und die Betreuungstätigkeiten ausreichen.
Liegt ein offizielles Deutschzertifikat (z.B. vom Goethe Institut) vor? Beachten Sie, dass die Stufen A1/A2 lediglich über Grundkenntnisse der deutschen Sprache Auskunft geben. Ein mittleres Niveau liegt bei B1/B2 vor. - Prüfen Sie, ob die Betreuungsperson privat inseriert oder über eine Agentur vermittelt wird. Prüfen Sie die Konditionen! Zu den verschiedenen Beschäftigungsmodellen haben wir Informationen für Sie zusammengestellt.
Eine sogenannte 24 Stunden Betreuungskraft zuhause engagieren: So wird's gemacht:
- Sie beauftragen eine Vermittlungsagentur und eine Entsendefirma im Ausland.
- Sie treten als Arbeitgeber auf und stellen die Betreuungskraft selbst ein.
- Sie beauftragen eine selbstständige Betreuungskraft.
Bitte beachten Sie die Erläuterungen weiter unten!
Zu 1) Entsendemodell:
Sie können einen Dienstleister beauftragen, eine Pflegekraft für Sie aus dem Ausland zu rekrutieren. Diese Pflegekraft muss bei einem ausländischen Entsendeunternehmen angestellt sein, denn damit gelten Sie bzw. die pflegebedürftige Person nicht als Arbeitgeber und sind von den Arbeitgeberpflichten entbunden. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 2.000 €, und können je nach Qualifikation und Agentur auch auf 3.000 € steigen.Das sollten Sie wissen:
Alle Beschäftigten, die in Deutschland arbeiten, sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig.
Für EU-Bürger*innen gibt es allerdings eine Ausnahme: die sogenannte EU-Entsendung. Darum handelt es sich, wenn eine ausländische Betreuungskraft auf Weisung ihres Arbeitgebers (eines ausländischen Unternehmens in der EU) "entsandt" wird, um vorübergehend in einem anderen EU-Land ihre Beschäftigung auszuüben. In diesem Fall kann für die Betreuungskraft die ausländische Sozialversicherung beibehalten werden.
Als Nachweis, dass eine Betreuungskraft im Ausland sozialversichert ist, benötigt sie eine A1-Bescheinigung, auch Entsendebescheinigung genannt. In den ihr zugrunde liegenden EG-Verordnungen trägt sie die Bezeichnung "Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind" (Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Artikel 11 bis 16, und Verordnung (EG) Nr. 987/2009, Artikel 19). Dieses amtliche Dokument wird von den zuständigen Behörden im Entsendestaat ausgestellt und ist maximal 24 Monate gültig.
Tipp: Halten Sie in Ihrem Vertrag mit der Betreuungsperson oder der Vermittlungsagentur und dem ausländischen Entsendeunternehmen schriftlich fest, dass Ihre Zahlung erst dann fällig wird, wenn die Betreuungskraft bei ihrer Ankunft eine gültige A1-Bescheinigung vorlegt.
Checkliste: Was soll im Vertrag mit dem Vermittler stehen?
- Leistungen
- Kosten
- Flexibilität (z.B. bei erhöhtem Betreuungsbedarf oder falls die betreute Person ins Krankenhaus muss)
- Ersatzlösungen, falls die Betreuungskraft ihrerseits erkrankt/ ausfällt
- Kündigungsfristen
- Bedingungen für Vertragsstrafen
- Vertragsbeendigung nach dem Tod
Zu 2) Arbeitgebermodell
Wenn Sie als Arbeitgeber eine Betreuungsperson einstellen wollen, müssen Sie diese offiziell anmelden.Wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit. Sie schließen einen Arbeitsvertrag direkt mit der Betreuungskraft ab und mit dem Arbeitsvertrag beantragen Sie eine Betriebsnummer.
Die Betreuungsperson muss durch Sie auch bei der Krankenkasse angemeldet werden. Als Arbeitgeber stehen Sie in der Pflicht, eine Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung abzuschließen und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Wenn Sie die Betreuungskraft einstellen, müssen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Insgesamt müssen Sie mit Lohnkosten von mindestens 2.000 € im Monat rechnen. Hinzu kommen möglicherweise weitere Kosten, wenn die Betreuungsperson in Ihrem Haushalt lebt: Nahrungsmittel, Wasser, Strom, Nutzung eines Fahrzeugs o.ä.. Dies sollten Sie auch vertraglich fixieren.
Zu 3) Eine selbstständige Betreuungskraft beauftragen
Diese Option ist recht riskant! Sollte bei einer Kontrolle des Zolls oder in einem Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit festgestellt werden, kann dies für Sie als Auftraggeber*in weitreichende Konsequenzen haben (Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen, aber auch strafrechtliche Konsequenzen wie Bußgeld oder Freiheitsstrafe).Daher ist ganz wichtig: Lassen Sie sich auch von einer selbstständigen Betreuungskraft mit Gewerbeanmeldung im Ausland immer die A1-Bescheinigung vorlegen! Verwahren Sie eine Kopie in Ihren Unterlagen.